HOMÖOPATHISCHE BEHANDLUNG

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Pulsatilla pratensis ©krausz.ch

INDIVIDUELLE BEHANDLUNG
In der Homöopathie ist jeder Patient eine individuelle Persönlichkeit. Zwei Patienten, die an ein- und derselben Krankheit leiden, können unterschiedliche Verschreibungen erhalten. Wichtig für den Homöopathen ist nicht die Krankheit, sondern wie der betreffende Patient die Krankheit ausdrückt. Eine gründliche, ausführliche Fallaufnahme ist erforderlich, um das richtige Mittel zu finden. Dabei ist sowohl die gesamte gegenwärtige und vergangene Geschichte des Patienten als auch die seiner Familie wichtig. Auch der Charakter; ist er eifersüchtig, misstrauisch, aufbrausend, introvertiert usw. - sowie seine Vorlieben und Abneigungen und die Umstände, unter denen seine Leiden sich bessern bzw. verschlimmern, spielen eine bedeutende Rolle.

Digitalis purpurea ©krausz.ch

Was ist mit Klassischer Homöopathie behandelbar?
Sowohl akute Erkrankungen (z.B. Halsentzündung, Bronchitis, Hexenschuss) als auch chronische (z.B. Neurodermitis, Asthma, Rheuma) oder häufig wiederkehrende Beschwerden (z.B. wiederholte Infekte, Migräne, PMS) können im Rahmen einer so genannten konstitutionellen Behandlung erfolgreich therapiert werden. Aber auch psychische Beschwerden wie z. B. Depressionen und Angstzustände sowie Konzentrationsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten (POS. ADHS, etc.) sind erfolgreich homöopathisch behandelbar.

Im Prinzip ist alles behandelbar, was nicht zerstört ist und demzufolge wieder herstellbar ist.

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China officinalis ©krausz.ch

VOR DER BEHANDLUNG
Vor der ersten Konsultation erhält der Patient nach der Anmeldung für einen Termin ein Schreiben, damit er bereits vor der Behandlung wichtige Informationen über seine Krankheitsbiographie und die der Verwandtschaft zusammentragen kann. Nicht nur die gegenwärtige Verfassung ist von Bedeutung, sondern die gesamte Geschichte von der Kindheit bis zum heutigen Zeitpunkt. Ebenfalls soll der Patient seine Beschwerden vermehrt beobachten. Vor allem folgende Angaben sind wichtig:
• Seit wann bestehen die Beschwerden?
• Wann treten sie auf?
• Gibt es bestimmte Situationen oder Ursachen, welche die Beschwerden auslösen?
• Was lindert, was verschlimmert? z.B. Kälte, Wärme, Wetter, Stress, bestimmte Nahrungsmittel, etc.

Gelsemium sempervirens ©krausz.ch

Das erste Gespräch
Beim ersten Besuch wird eine kompletteFallaufnahme erstellt. Das Ziel des Gesprächs ist es, den Patienten in seiner Gesamtheit zu erfassen und die Zusammenhänge der Entstehung der Erkrankung aufzuzeigen. Dieses Gespräch dauert in der Regel 1- 2 Stunden.
Es wird einerseits eingehend über die aktuellen Beschwerden gesprochen. Für eine komplette Fallaufnahme muss der Patient jedoch in seiner Gesamtheit erfasst werden. Deshalb sind weitere Angaben über Körper und Psyche äusserst wichtig. Zum Beispiel: weitere Beschwerden, Schlaf, Magen-/Darmsymptome,
Menstruation, Temperaturhaushalt, psychische Beschwerden, Temperament, etc.

Die Folgekonsultationen
Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach der Erkrankung des Patienten. Folgekonsultationen dauern in der Regel bis zu einer Stunde. Bei chronischen Beschwerden wird etwa alle 2-3 Monate ein Gespräch stattfinden. Bei akuten Erkrankungen ist der Kontakt wesentlich häufiger. Bei Bedarf können zwischendurch auch telefonische Konsultationen sinnvoll sein.
In der Folgekonsultation gilt es festzustellen, wie das homöopathische Mittel gewirkt hat und was sich verändert hat. Es ist von äusserster Wichtigkeit, dass sich der Patient in der Zwischenzeit gut beobachtet hat und möglichst umfassend berichten kann.
Nach dem Gespräch wird ausgewertet und entschieden, ob das gleiche Mittel in der gleichen Dosierung wiederholt, die Dosierung erhöht oder verringert werden muss. Ebenfalls wird untersucht, ob ein neues Mittel angezeigt ist.

Ignatia ©krausz.ch

Mittelfindung
Nach dem Gespräch wird die Fallaufnahme ausgewertet (Repertorisation). Alle zusammengetragenen Informationen ergeben ein möglichst vollständiges Bild des Patienten. Es ist, wie wenn man einzelne Mosaiksteine zu einem Bild zusammenfügt. Je mehr Steine (Informationen) zur Verfügung stehen, umso deutlicher wird das Bild. Diejenige Arznei, welche für den Menschen in seiner Gesamtheit am besten passt, wird ausgewählt.

Dies geschieht in verschiedenen Schritten:
• Wahl der wichtigsten und auffälligsten Symptome (Hierarchisierung)
• Auswertung der wichtigsten und auffälligsten Symptome (Repertorisation)
• Vergleich der in die engere Wahl kommenden homöopathischen Arzneien (Differentialdiagnose)

Dosierung der homöopathischen Arznei
Die Dosierung der homöopathischen Arznei wird individuell angepasst. Sie richtet sich nach dem Zustand und der Erkrankung des Patienten. Entweder werden Globuli (Streukügelchen) oder Tropfen verabreicht. Die höheren Potenzen wirken in der Regel tiefer und müssen weniger oft wiederholt werden. Im Idealfall wirkt eine einzige Dosis weniger Globuli über mehrere Wochen und Monate.

Repertorisation mit der Homöopathie Software Radar Opus

Ranunculus bulbosus ©krausz.ch

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand. Sie betragen für eine Stunde Fr. 125.00. Dazu kommen die Kosten für das homöopathische Heilmittel von zirka Fr. 15.00. Der Zeitaufwand für eine Erstkonsultation beträgt zirka 60 bis 120 Minuten für die Fallaufnahme und zirka 75 Minuten für die Mittelfindung (ohne ihre Gegenwart). Bei Folgekonsultationen ist der Zeitaufwand meist wesentlich geringer. Die Dauer der Behandlung ist individuell und hängt unter anderem davon ab, um was für eine Erkrankung es sich handelt und wie lange diese schon besteht.

Hyoscyamus niger ©krausz.ch

Alle Krankenversicherungen beteiligen sich grosszügig über Zusatzversicherungen an den Kosten. Erkundigen Sie sich bei ihrer Kasse. Aufgrund meiner fundierten Ausbildungen bin ich bei sämtlichen schweizerischen Krankenkassen als vollzeitlich praktizierender diplomierter Homöopath anerkannt.

Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherungführt bei der Bevölkerung zu Missverständnissen

An alle, die sich regelmässig oder gelegentlich alternativmedizinisch behandeln lassen!

Aufgrund zahlreicher Rückfragen im Anschluss an den Versand des Communiqués von Bundesrat Didier Burkhalter finden Sie nachfolgend einige Informationen zur Abrechnung der Leistungen ab 2012. Die geplante Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung führt oft zu Missverständnissen. Wichtig ist, dass allen Betroffenen der Unterschied zwischen der Abrechnung über die Grundversicherung (KVG), respektive über die Zusatzversicherung (VVG) klar ist: Ab 2012 werden Behandlungen in den fünf Methoden Anthroposophie, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Neuraltherapie und Phytotherapie wieder über die Grundversicherung abgerechnet, sofern die Leistung von einem Arzt mit einem FMH-Fähigkeitsausweis in der entsprechenden Methode erbracht wird. Schweizweit sind dies zurzeit über alle fünf Methoden zirka 1`000 Ärztinnen und Ärzte. Die allermeisten alternativmedizinischen Behandlungen in der Schweiz erfolgen jedoch über nichtärztliche Therapeuten. Solche Behandlungen werden wie bis anhin über die freiwilligen Zusatzversicherungen vergütet, unter der Voraussetzung, dass der Therapeut eine fundierte Ausbildung hat und entsprechend vom Versicherer anerkannt ist.

Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist auch weiterhin für alle Patientinnen und Patienten unerlässlich, welche die Behandlungen von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten von der Kasse vergütet haben möchten.

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  • Colchicum autumnale ©krausz.ch
  • Graphites ©krausz.ch
  • Hyoscyamus niger ©krausz.ch
  • Iris versicolor ©krausz.ch
  • Ignatia ©krausz.ch
  • Kalium carbonicum ©krausz.ch
  • Ledum palustre ©krausz.ch
  • Viburnum opulus ©krausz.ch